Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden; daher sind die folgenden Hygieneschutzregeln unbedingt einzuhalten!
UPDATE 03.04.2022
Auch wenn seit 3. April 2022 sehr viele Corona-Maßnahmen weggefallen sind, gelten in meinen Kursen nach wie vor Maskenpflicht in Innenräumen, Abstand halten und 2G (auch für Begleitpersonen; Kinder bis 14 ausgeschlossen, solange weiter in den Schulen regelmäßig getestet wird). Am Platz/bei Sportausübung darf die Maske abgenommen werden.
UPDATE 24.11.2021 – NEU: 2G+
Seit 24.11.21 gilt u.a. für Sportstätten und Fitnessstudios 2G+ laut der neuen, 15. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)!
Zugang zu den Sportstätten nur für Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich auch noch einen negativen Test vorweisen müssen! Kinder bis 14 Jahre (bis Anfang Januar 12 Jahre 3 Monate) sowie Minderjährige, die in der Schule regelmäßig getestet werden und einen Schülerausweis vorlegen, sind ausgenommen.
Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein PoC-Antigentest höchstens 24 Stunden. Ein Selbsttest unter Aufsicht, max. 24 Stunden alt, ist ebenfalls erlaubt, muss aber auch dokumentiert werden! Bedeutet: ein Selbsttest kann mitgebracht und vor Ort vor Kursbeginn unter meiner Aufsicht durchgeführt werden und wird von mir dokumentiert.
Weiterhin gilt: Abstand halten (min. 1,5m) und Maske (korrekt) tragen: ab 16 Jahren FFP2-Maske, von 6 bis 15 Jahren medizinische Maske, bis 6 Jahre entfällt die Maskenpflicht.
UPDATE 09.09.2021 – Änderungen und Neuerungen:
Seit 02.09.21 gilt die 14. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) mit diversen Änderungen und Neuerungen. Z.B. hat nun die Krankenhausampel als Richtwert für Schutzmaßnahmen die 7-Tage-Inzidenz weitgehend abgelöst. Von der Inzidenz abhängig ist allerdings noch die 3G-Regel. Diese gilt ab einer Inzidenz von 35 und besagt u.a., dass Zugang zu Sportstätten ausschließlich Personen gestattet ist, die
* keine Symptome haben UND
* entweder geimpft sind oder
* genesen sind oder
* ein negatives Coronatest-Ergebnis vorlegen können (schriftlich oder elektronisch), das nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigentest) oder 48 Stunden (PCR-Test) ist. Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Konkret gelten in meinen Kursen ab sofort (Schuljahr 2021/22) folgende Regelungen:
- Die
3G-2Gplus-Regel findet Anwendung: diese gilt auch für Begleitpersonen, die ihre Kinder in die Umkleide bringen bzw. dort abholen. Den entsprechenden Nachweis bitte unaufgefordert vorzeigen (in Papierform oder elektronisch)! - Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren (medizinische Masken, ab 16 Jahren FFP2!) besteht weiterhin generell in Innenräumen, also z.B. auch in Umkleiden, Eingangsbereichen, Toiletten. Bei Ausübung des Sports darf die Maske am Platz abgenommen werden.
- Wir tanzen mit Abstand zu den anderen Haushalten und halten auch außerhalb der Halle Abstand.
- Bitte zu jeder Kursstunde anmelden!
- Bitte gängige Husten- und Niesetikette einhalten!
- Nach Kursende Halle und Umkleideräume bitte zügig verlassen.
- Sollte sich jemand nicht an die Regeln halten, muss ich vom Hausrecht Gebrauch machen.
- Neben meinen Regeln gelten natürlich ebenfalls die Regeln der jeweiligen Einrichtung/des jeweiligen Kursortes bzw. Kursanbieters.
- Diese Regeln gelten solange, bis eine neue Verordnung in Kraft tritt, und werden dann entsprechend angepasst.
BISLANG GÜLTIG:
Abhängig von den Inzidenzwerten in München gelten unterschiedliche Regelungen; Basis sind dabei immer das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) mit dem Rahmenkonzept Sport sowie das Schutz- und Hygienekonzept der Landeshauptstadt München, alle in der jeweils geltenden Fassung.
Hier nachzulesen:
Und das sind die derzeit geltenden Bedingungen für kontaktlosen Sport in Schulsporthallen:
* Inzidenz über 100: Indoor-Sport in den Schulsporthallen nicht erlaubt
* Inzidenz 50-100: Indoor-Sport erlaubt, aber TESTPFLICHT
* Inzidenz unter 50: Indoor-Sport erlaubt, Testpflicht entfällt
TESTPFLICHT bedeutet: „Hierzu ist für jedes Training ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis von allen Teilnehmern vorzuhalten. Eine Überprüfung erfolgt durch die/den jeweilige/n Übungsleier*in oder die jeweils für die Trainingsgruppe verantwortliche Person. (…) Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.“ Selbsttests sind bitte in Eigenregie zu erwerben, können von mir leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Nachweise des Impfstatus bzw. der überstandenen Infektion sind in elektronischer oder Papierform (z.B. Impfpass) vorzulegen.
Und hier die derzeit geltenden HYGIENE- UND SCHUTZVORSCHRIFTEN für meine Kurse im Einzelnen; hochgestellte Ausführungen dabei sind 1:1 aus dem Schutz- und Hygienekonzept der Landeshauptstadt München ab 12.05.2021 übernommen. Der vollständige Text ist über o.g. Link zu finden.
- Es ist nur kontaktfreies Training zugelassen. Außerdem gilt: „Jeglicher Körperkontakt außerhalb der Trainingsgruppen muss unterbleiben (Begrüßung, Verabschiedung).“
- Innerhalb der Gebäude (Umkleiden, Toiletten, Flure, Treppenhaus,…) sowie auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht: FFP2-Masken ab 14 Jahren, medizinische Masken zw. 6 und 14 Jahren.
- Zwischen den Teilnehmern ist jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
- Eine Anmeldung ist für alle Kurse zwingend erforderlich aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl (bitte bis spätestens 2 Std. vor Kursbeginn):
– per Email an Anmeldung@dancemovesyou.de
– per WhatsApp an 0176 – 527 20 517
– telefonisch/per SMS unter 0176 – 527 20 517 - Vor Betreten der Umkleide bitte Hände waschen oder desinfizieren.
- „Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sind Wartezeiten zu vermeiden.“
- Bitte möglichst bereits in Sportklamotten kommen: der Aufenthalt in den Umkleiden sollte so kurz wie möglich sein.
- „Zuschauer sowie Begleitpersonen sind nicht erlaubt.“
- „Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder Emailadresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.“
- Zur 1. Kursstunde ZUMBA® KIDS ist bei Kindern unter 18 Jahren die von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung (Download) mit Bestätigung der Corona-Regeln mitzubringen.
- In den anderen Kursen ist ebenfalls eine Einverständniserklärung auszufüllen: entweder ausgefüllt mitbringen oder vor Ort ausfüllen (Download) – in diesem Fall Stift nicht vergessen!
- Trinkflaschen usw. werden nicht untereinander getauscht.
- Zwischen Umkleide und Sporthalle bitte einzeln gehen, nicht zu mehreren (außer Personen desselben Hausstands).
- In der Sporthalle sind Aufenthaltsbereiche (= Bereiche für die sportliche Betätigung) markiert für jeden Teilnehmer; innerhalb dieses Aufenthaltsbereiches darf während der sportlichen Betätigung die Maske abgenommen werden; der Aufenthaltsbereich darf während des Kurses nicht verlassen werden (ausgenommen Toilettengang); beim Verlassen des Aufenthaltsbereichs ist umgehend die Maske aufzusetzen
- Nach Kursende die Sporthalle umgehend verlassen, um die vorgeschriebene Lüftungszeit einhalten zu können.
- Toilettengang nur einzeln und mit Maske.
- Ein Plexiglasschild oder ein hochgezogenes T-Shirt sind kein geeigneter Mund-Nasenschutz!
- In der Sporthalle und in allen Gebäuden keine Geräte o.ä. (z.B. Weichbodenmatte, Fußballtor,…) berühren und möglichst auch keine Lichtschalter, usw.
- Die gängige Husten- & Nies-Etikette ist einzuhalten
- „Folgenden Personen ist das Betreten des Schulgeländes untersagt:
- * Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- * Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
- * Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- * Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes.
- * Personen, die während des Aufenthalts in der Sportstätte plötzlich Symptome wie Fieber oder Atemwegserkrankungen aufweisen, müssen von der Trainingsgruppe umgehend abgesondert werden und müssen das Schulgelände umgehend verlassen oder abgeholt werden.“
- Bei Nicht-Einhaltung der Regeln kann bzw. muss die Kursleiterin vom Hausrecht Gebrauch machen.
Stand: 13.05.2021